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Aktuelle Berichte

Heinz-Otto Hoppe

Heinz-Otto Hoppe
Die defekte Straßenbeleuchtung an der Wahrendahler Straße zwischen Bergmühle und Wahrendahl ist auf eine defekte Verbindungsmuffe im Erdreich zurück zu führen.
Diese ist bei den derzeitigen Witterungsbedingungen nicht zu orten.
Mit der Behebung des Schadens ist vor der KW 12 nicht zu rechnen.
Soweit meine Information aus dem Rathaus.
Heinz-Otto Hoppe
Hessisch Oldendorf, 08.01.2025
P r e s s e m i t t e i l u n g Winterdienst in Hessisch Oldendorf
Eis und Schnee haben in den vergangenen Tagen vielfach für Glätte gesorgt. Und auch in den nächsten Tagen ist mit Minusgraden und weiteren Schneefällen zu rechnen. Der weiße Winterzauber sorgt bei Kindern für ordentlichen Rodelspaß und beim Winterdienst der Stadt Hessisch Oldendorf für Dauereinsatz: Nicht nur an den Werktagen, sondern auch an den Wochenenden sind die Räumfahrzeuge und Fußtrupps unterwegs, um für sichere Straßen und Wege zu sorgen. „Im Stadtgebiet von Hessisch Oldendorf beträgt die Gesamtlänge der innerörtlichen Straßen insgesamt ca. 160 Kilometer, das entspricht einer Fahrstrecke von Hessisch Oldendorf bis nach Bremen, so dass die weiße Pracht nicht überall und gleichzeitig geräumt werden kann“ erklärt der für den Winterdienst zuständige Fachbereichsleiter Heiko Wiebusch.
Während sich der Baubetriebshof hauptsächlich um den Winterdienst an den städtischen Gebäuden, wie zum Beispiel den Schulen und Kindergärten kümmert, sind für die Räumung der kommunalen Straßen vier externe Dienstleister beauftragt.
Beim Winterdienst wird nach festgelegten Plänen vorgegangen: Geräumt werden Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtige Gefahrenstellen, Straßen mit Gefälleabschnitten, Straßen mit Busverkehr.
Auf Wohnstraßen gibt es grundsätzlich keinen städtischen Winterdienst.
Die Stadtverwaltung weist im Zusammenhang mit dem Winterdienst darauf hin, wofür Anliegerinnen und Anlieger grundsätzlich selbst verantwortlich sind: Bei Schneefall und Eisglätte sind Gehwege sowie die Seitenstreifen im verkehrsberuhigten Bereich in der Innenstadt in einer Breite von 1,50 m freizuhalten.
Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand freizuhalten. Die Räum und Streupflicht bezieht sich auf die gesamte Länge der jeweiligen Grundstücke und auf beide Straßenseiten. Sie besteht an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Eis und Schneeglätte können neben dem Räumen auch abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Salz und andere auftauende Stoffe sollen nur dann verwendet werden, wenn wegen Eisregen oder extremen Temperaturschwankungen Sand oder Splitt nicht ausreichend helfen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf kein Salz eingesetzt werden.
Die winterlichen Straßenverhältnisse sind natürlich für alle Verkehrsteilnehmenden eine besondere Herausforderung. Gleichzeitig bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass gerade bei langanhaltenden Winter-Wetterlagen nicht überall vom städtischen Winterdienst geräumt werden kann.
Sofern es im Stadtgebiet besondere Gefahrenlagen durch Eis oder Schnee gibt, können diese gerne über das Mängelmelder-Formular auf der Webseite der Stadt Hessisch Oldendorf gemeldet werden.
Hamfler Bürgermeister i.V.
Ansprechpartner: Fachbereich III, Heiko Wiebusch, 05152/782-104
Heinz-Otto Hoppe